Gemeinsamkeit verbindet: Willkommen in deinem neuen Zuhause!

Gemeinsamkeit verbindet: Willkommen in deinem neuen Zuhause!

Unser Angebot

Die Stiftung WHL (ehemals „Wohnheim für Lehrlinge“) betreibt verschiedene sozialpädagogisch begleitete Wohnangebote für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 25 Jahren, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können.

Die Intensität der Begleitung orientiert sich am individuellen psychosozialen Betreuungsbedarf und am Entwicklungsstand der Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Freie Plätze Fontana & Cascata

Fontana: 1 freier Platz per sofort

Cascata Winterthur: 1 freier KJG-Platz ab Oktober 2026

Cascata Pfäffikon ZH: keine freien Plätze

Cascata Pfungen: keine freien Plätze

Cascata - begleitetes Wohnen

Cascata bietet teilbetreutes Wohnen in Zweier-WGs für Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren, die bereits mehr Selbständigkeit in der Lebens- und Haushaltsführung entwickelt haben.

Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen übernehmen Verantwortung für ihre persönlichen Ziele, sind dabei jedoch auf professionelle Beratung und punktuelle Unterstützung angewiesen.

Im Zentrum stehen die Berufsausbildung, die selbständige Alltagsbewältigung und die Vorbereitung auf eine eigenständige Lebensführung.

Fontana - betreutes Wohnen

Fontana ist die vollbetreute Wohngruppe für Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren, die eine hohe Präsenz der Fachpersonen (24/7) benötigen, um Fortschritte zu machen und ihre persönlichen Ziele zu erreichen.

Die zentralen Themen sind die persönliche Stabilisierung, Alltagsbewältigung, Übernahme von Verantwortung für die eigene Weiterentwicklung sowie die schulische, berufliche und soziale Integration.

Das Aufnahmeverfahren

  • Telefonate oder schriftliche Anfragen (per Mail) der jungen Menschen, Eltern/Erziehungsberechtigten oder zuweisenden Behörden
  • erstes Vorstellungs-/ Infogespräch mit den Klientinnen oder Klienten oder gemeinsam mit einer Vertretung der zuweisenden Stelle, den Eltern/Erziehungsberechtigten oder ihrer Vertretung
  • Schnupperbesuch zur Besichtigung und gegenseitigem Kennenlernen sowie Vorstellung der möglichen Fallführenden Fachperson (FFF)
  • Festlegung eines Zeitrahmens für die Entscheidungsfindung seitens der Klientin oder des Klienten und des Teams bezüglich der Aufnahme
  • Klärung der Finanzierung des Aufenthalts, einschliesslich der Genehmigung der Kostengutsprache
  • Eintrittsgespräch mit der Klientin oder dem Klienten, den Eltern/Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertretung, der zuweisenden Stelle, der Leitung und der zuständigen FFF

Unsere Partner und Kooperationen